Verhaltenskodex für Hauptamtliche

Verhaltenskodex für Hauptamtliche

Die Präventionsordnung der Diözese Trier sieht vor, dass sich alle hauptamtlich Beschäftigten im Haus der Jugend, die mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen zu tun haben, zu einem grenzachtendem, achtsamen, wertschätzenden und respektvollen Umgang verpflichten. Das Institutionelle Schutzkonzept sieht in diesem Zusammenhang für hauptamtlich Tätige die Unterzeichnung und Einhaltung eines Verhaltenskodexes vor. Dieser Verhaltenskodex der Abteilung Jugend im Bistum Trier setzt klare Verhaltensregeln zur Sicherstellung eines fachlich adäquaten Nähe-Distanz-Verhältnisses und eines respektvollen Umgangs zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie mit Kindern und Jugendlichen.

 

Download: „Verhaltenskodex“

 

Der Verhaltenskodex gilt für alle hauptberuflichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden der Abteilung 1.6 „Jugend“ im Bistum Trier: